Herstellung - Gesetzliches

Einführung und gesetzlicher Rahmen

Bevor wir Ihnen das Destillieren näher erläutern, möchten wir Ihnen kurz die gesetzliche Lage schildern.

Die Brennerei Ott fällt, wie alle Obst- bzw. Kleinbrennereien in die Sparte der Abfindungsbrennereien. Diese Brennereien haben ein Brennrecht, das ihnen das Recht gibt, innerhalb eines Jahres 300 Liter reinen, d.h. 100%igen Alkohol herzustellen. Dieser muss dann aufgrund der Alkoholsteuer natürlich noch versteuert werden.

Doch nicht nur wir als Brennerei dürfen Alkohol herstellen - auch Sie haben ein Brennrecht, falls Sie in einem Gebiet leben, in dem es diese Brennrechte gibt. Zu diesen Gebieten zählen z.B. weite Teile Baden-Würtembergs und Bayerns.

Sie dürfen natürlich nicht alleine zuhause auf Ihrem Herd ohne Steuern zu bezahlen Destillate herstellen. Aber sie können selbst einmaischen (siehe Einmaischung) und dann im Auftrag z.B. von uns destillieren lassen. Einzige Bedingung ist die Volljährigkeit und der Besitz der Bäume, von denen die eingemaischten Früchte stammen. Dann dürfen sie bis zu 50 Liter reinen Alkohol pro Jahr herstellen lassen, was zirka 120-150 Liter auf Trinkstärke (40 %vol.) eingestellten Spirituosen entspricht.

Sollten Sie an diesem sogenannten Stoffbesitzerbrennen interessiert sein oder noch weiter Fragen zur gesetzlichen Lage haben, sprechen Sie uns gerne an.


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